Beitragsordnung

der Gesellschaft für Pluralismus in der Medizin e.V.

Stand April 2008

§ 1

Höhe der Beiträge

Die jährlichen Mindestbeiträge lauten wie folgt:

  1. Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt mindestens 25,-- Euro.
  2. Der Mitgliedsbeitrag für Verbände, Vereine, Behörden, Stiftungen und sonstige Institutionen beträgt mindestens 250,--Euro.
  3. Der Mitgliedsbeitrag für Wirtschaftsunternehmen beträgt mindestens 5.000,-- Euro.

§ 2

Fälligkeit

Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils im Voraus für das laufende Jahr am 15. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrages in voller Höhe fällig, im Gründungsjahr mit Eintragung des Vereins in das Vereinsregister. Bei Eintritt bis zum 30. Juni ist der volle, bei Eintritt nach dem 30. Juni der halbe Beitrag zu zahlen.

§ 3

Zahlungsweise

Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren.

§ 4

Geltung der Beitragsordnung

Die Beitragsordnung wurde am 04.April 2008 in der Gründungsversammlung beschlossen.